Der Begriff Disagio ist Dir bisher bestimmt noch nie wirklich begegnet und jetzt fragst Du Dich: Was ist das denn? Eigentlich bedeutet dieses italienische Wort ins Deutsche übersetzt, etwas Unangenehmes, wie Beschwerden. Im Finanzwesen wird es allerdings als Abgeld, Abschlag oder Damnum bezeichnet und heißt nichts anderes, als ein Abzug vom Ausgangsbetrag. Seine Anwendung findet es bei einer Kreditvergabe, im Kreditkartenwesen und beim Wertpapierhandel.
Anwendung bei der Kreditvergabe:
Der Student Daniel Sprinter benötigt für ein neues Mountainbike einen Ratenkredit von 2000€. In diesem Fall sind die 2000€ der Nominalbetrag (Nennwert). Das Disagio wird in Prozent angegeben und ist je Kreditgeber verschieden hoch. Sagen wir in unserem Beispiel beträgt es 5 Prozent. Heißt für Daniel, er bekommt nur 1900€ in die Hand. Die Differenz von 100€ stellt eine Zinsvorauszahlung dar. Der Nominalzins den Daniel über die vereinbarte Kreditlaufzeit zahlt, fällt niedriger aus und somit auch die monatlich zu zahlende Rate.
Hört sich erstmal sehr gut an…
Daniel braucht aber dringend die vollen 2000€, somit müsste er einen höheren Ratenkredit aufnehmen, diesen Verzinsen und zurückzahlen. Das kann je nach Vertragsbedingungen teurer werden, als ein Ratenkredit ohne Disagio. Deshalb heißt es „Augen auf!“ beim Anbietervergleich. Die Preisangabenverordnung § 6 gibt den Kreditgebern vor, wie sich Kreditangebote durch die Angabe des effektiven Jahreszinses besser vergleichen lassen und dadurch für den Verbraucher nachvollziehbarer sind. Zudem sollte Daniel sich, zum besseren Vergleich, einen Tilgungsplan vom Anbieter aushändigen lassen, vergleichen und sich dann entscheiden.
Wenn das Budget mal wirklich nicht reicht, vergleiche die Angebote genaustens…
Bei diesem Produkt fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,75% an.Repr. Beispiel: Effektiver Jahreszins: 4,88%, Sollzins gebunden p.a.: 4,06%, Bearbeitungsgebuehr: 1,75%, Nettodarlehensbetrag: 10.000 Euro, 60 Raten, Gesamtbetrag: 11.240,33 Euro, Darlehensgeber/-vermittler: Giromatch GmbH, Im Vogelsgesang 1a, 60488 Frankfurt am Main
Gebrauch im Wertpapiergeschäft:
Wenn Du etwas Geld erübrigen kannst und es gewinnbringend anlegen möchtest, wird Dir wieder der Begriff Disagio begegnen. Denn bei dem Erwerb von Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere) können sie in der Form eines Ausgabeabschlags vorkommen. Das gilt nicht bei Aktien.
Bedeutung im Kreditkartengeschäft:
Wenn Du eine Kreditkarte besitzt und diese häufig nutzt, fällt Dir im ersten Moment nicht auf, wobei hier ein Abgeld auftauchen könnte. Aber es tarnt es sich in diesem Fall, als sogenannte „Servicegebühr“. Diese Gebühr vom getätigten Umsatz, verlangt der Kartenherausgeber vom jeweiligen Partnerunternehmen das Dir eine Kreditkartenzahlung anbietet. Inwieweit nun zum Beispiel die Händler ihre Preise anpassen, um diese Gebühr wieder zu erwirtschaften, bekommen wir als Verbraucher nicht unmittelbar mit.
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Ein Gedanke zu “Disagio: Was geht denn da ab?”