++Kontowechsel ab jetzt noch einfacher!++

Kontowechsel: Aber nie ohne einen Vergleich der Anbieter!

Kontowechsel durch Zahlungskonten-Gesetz vereinfacht, © MH, studenten-giro-konto.de
Kontowechsel ab jetzt noch einfacher für Dich!

Ein Kontowechsel wird so schnell und einfach wie noch nie für Dich! Zum 18. September 2016 trat das neue Zahlungskonten-Gesetz in Aktion. Mit dem Zahlungskonten-Gesetz wurde eine Richtlinie der EU (2014/96/EU) in die Tat umgesetzt. Wenn Du mit Deiner bisherigen Bank unzufrieden bist, weil Dich der Service nervt oder Du keinen Bock hast die neu erhobene Kontoführungsgebühr oder sonstige neue kostenpflichtige Bankdienstleistungen zu finanzieren, dann heißt es für Dich: Ruckzuck den Kontowechsel über die Bühne bringen. Vor dem Gesetz bedeutete das Wechseln des Girokontos einen enormen Stress. Du musstest Dich akribisch durch Deine Kontoauszüge wühlen 🙁 , um jede einzelne Buchung zu erfassen und umzumelden. Die neue Bank hat ja nur bei der Neueinrichtung des Girokontos geholfen.

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Nach dem neuen Zahlungskonten-Gesetz ist die bisherige Bank jetzt verpflichtet, sämtliche Daten der letzten Monate aus Deinen Kontoauszügen zu erfassen. Für diese Kontowechselhilfe ermächtigst Du per Formular beide Banken Leistungen für Dich zu erledigen, also: Ermittlung von Daueraufträgen und Lastschriften sowie den elektronischen Austausch dieser Informationen. Die Banken haben für Deinen Kontowechsel vom Gesetz her nur wenig Zeit. Innerhalb von nur 5 Arbeitstagen ist Deine alte Bank verpflichtet, der neuen Bank die Informationen zu übermitteln. Dann hat diese wiederum 5 Arbeitstage Zeit, alle Daueraufträge und Lastschriften für Dich anzulegen sowie Zahlern von Überweisungen die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Ein Kontowechsel soll nach dem Gesetz kostenlos sein. Verlangen die Banken für eine besondere Leistung Gebühren beim Kontowechsel von Dir, muss das mit Dir vorher vereinbart sein. Treten trotz aller Organisation, Buchungsfehler bei einer der beiden Banken auf, die den ordnungsgemäßen Ablauf verzögern oder sogar zum Schaden für Dich sind, haften beide Banken als Gesamtschuldner.

Wichtig zu wissen:
Es ist bestimmt nicht zu vermeiden, dass in der ersten Zeit der Realisierung des neuen Gesetzes, Pannen auftreten können. Daher ist es für Dich empfehlenswert, beide Konten eine Weile parallel zu führen. Setze dann beiden Banken einen festen Wechseltermin. Achte bei Deiner bisherigen Bank auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Es kann je nach Vertrag auch sein, dass Dich die Kündigung eine Gebühr kostet. Das neue Zahlungskonten-Gesetz stellt grundsätzlich eine erhebliche Erleichterung für Dich, als wechselwilligen Bankkunden, dar.