Das Sperrkonto – Was verbirgt sich dahinter?
Die Eröffnung eines Sperrkontos ist insbesondere für ausländische Studenten eine Möglichkeit, über eine Art Sparkonto nebst einem Sperrvermerk zu verfügen.
Dies bedeutet, dass das Konto über ausreichend Deckung verfügt, beispielsweise 7.908,00 Euro pro Jahr und einem Sperrvermerk, dass beispielsweise lediglich 648,00 Euro im Monat abgehoben werden können.
Insbesondere bei einem Auslandssemester für Studierende in Deutschland kann dies von Vorteil sein, denn ein solches Sperrkonto kann auch als Finanzierungsnachweis dienen.
Generell ist eine Eröffnung bei jeder Bank in Deutschland möglich. Allerdings haben einige Angestellte in der Bank noch nie etwas davon gehört, so dass Du bei einer Nachfrage die Formulierung nach einem Sparbuch mit Sperrvermerk verwenden solltest. Das kannst Du dann als Studierender für den Visumsantrag (als Sicherheit) verwenden.
Sperrkonto: Vom Gedanken bis zur Eröffnung
- Das Sperrkonto am besten möglichst früh online beantragen – Zunächst einmal musst Du bei einer Deutschen Bank einen entsprechenden Antrag auf Eröffnung eines Sperrkontos stellen. Am besten funktioniert dies über das Online-Kontaktformular der jeweiligen Bank. Das benötige Antragsformular gibt es zudem oftmals zum Herunterladen und Ausfüllen.
- Benötigt werden beglaubigte Dokumente – Zur Eröffnung benötigt die Bank eine beglaubigte Kopie Deines Reisepasses. Eine Beglaubigung erhält man bei der deutschen Botschaft des Landes, in dem man sich aufhält oder aber vom Generalkonsulat. Erst mit diesen Unterlagen kann der Antrag bei einer deutschen Bank eingereicht werden – selbstverständlich im Original.
- Nun erfolgt die Prüfung der Dokumente und die Eröffnung des Kontos – Das Kreditinstitut überprüft Deine eingegangenen Dokumente und erstellt das jeweilige Sperrkonto. Als Verwender und Kontoinhaber müssen einmalig rund 50,00 Euro eingezahlt werden, damit es „aktiviert“ wird. Danach musst Du mindestens 7.908,00 Euro auf dieses Konto gezahlt werden. Diese eingezahlte Summe gilt dann als Finanzierungsnachweis, welcher für den Antrag auf ein Visum benötigt wird. Nach der Eröffnung des Kontos erhältst Du per Post die Kontonummer, Bankleitzahl und die IBAN des soeben eröffneten Kontos. Hierauf muss dann der Mindestbetrag von 7.908,00 Euro überweisen werden. Beim Visumsantrag bei der Botschaft kann dieser Überweisungsbeleg als Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.
- In Deutschland angekommen kann man über das Geld verfügen – Sobald die Ankunft in Deutschland vollbracht ist, kann Dein Termin bei der jeweiligen Bank gemacht und die erforderlichen Unterlagen wie die EC-Karte oder auch eine eventuell angeforderte Kreditkarte abgeholt werden. Mit diesen Karten bist Du in der Lage, Geld abzuheben, Überweisungen durchzuführen und online einkaufen zu gehen.
Das bedeutet: Erst mit der Einreise nach Deutschland kannst Du das Sperrkonto verwenden, vorher ist es nicht nutzbar.
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