SMS-TAN: Gebührenerhebung nur bei Nutzung gerechtfertigt!
Endlich gab es nach langem Hin und Her zum Thema, Kosten für eine SMS-TAN, im Juli 2017 ein Urteil vom
BGH (Bundesgerichtshof), AZ XI ZR 260/15. Banken und Sparkassen dürfen für das Verschicken einer SMS-TAN (Transaktionsnummer) Gebühren erheben, aber nur, wenn Du diese TAN dann auch beim Onlinebanking eingesetzt hast. So kann es zum Beispiel sein, dass Du die an Dich versandte TAN wegen einer Zeitüberschreitung bei der Bearbeitung oder eines Phishing-Verdachts gar nicht nutzt. Da die Geldinstitute in einer Niedrigzinsphase wenig am Geld verdienen können, sind sie sehr erfinderisch in Sachen Gebühren für den Verbraucher. Eine Möglichkeit war es bisher für jede versandte SMS-TAN eine pauschale Gebühr, durchschnittlich um die zehn Cent, zu verlangen. Das geht so nun nicht mehr.
Doch erstmal der Reihe nach:
Du hast bei einer Bank oder Sparkasse ein klassisches Girokonto oder auch ein Studentengirokonto. Da Du gern mobil unterwegs bist, tätigst Du Deine Geldangelegenheiten am liebsten im Onlinebanking. Wenn Du Dich zu Hause, mittels Deiner Zugangsdaten, im Online-Zugang Deiner Bank eingeloggt hast, brauchst Du für eine eventuelle Geldüberweisung eine TAN. Jetzt kommt Dein Smartphone mit ins Spiel. Zu Deinen persönlichen Daten, hast Du bei Deiner Bank auch Deine Handy-Nummer hinterlegt. An diese erfolgt nun der Versand der Transaktionsnummer. Die Eingabe der Transaktionsnummer stellt für die Bank die Bestätigung dar, das Du für die beauftragte Überweisung autorisiert bist. Geldinstitute bieten für eine Autorisierung verschiedene TAN-Verfahren an, eine Möglichkeit davon ist die SMS-TAN oder auch mobile TAN genannt. Welches TAN-Verfahren für Dich das Beste ist, richtet sich nach Deinen Wünschen und Möglichkeiten. Favorisiert werden aus Sicherheitsgründen Verfahren unter Zuhilfenahme eines TAN-Generators. Das alle Geräte die Du für das Onlinebanking benutzt immer die aktuellen Betriebssysteme sowie Firewall und Virenscanner haben ist selbstredend.
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Fazit:
Welche Gebühren Deine Bank für die unterschiedlichen Leistungen erhebt, findest Du im Kleingedruckten Deines Girokontovertrags. Wenn Dir die zusätzlichen Gebühren bzw. auch die Kontoführungsgebühr oder die Höhe der Zinsen für Deinen Dispokredit zu hoch erscheinen, empfiehlt sich immer ein Vergleich der Konkurrenz. Die Geldinstitute bieten einige Kontomodelle zur Auswahl an. Nicht immer ist das zuerst angebotene auch das Günstigste für Dich. Eine Gegenüberstellung lohnt immer. Wie die Geldhäuser nun auf dieses Urteil vom BGH reagieren werden, wird die Zukunft zeigen.
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