Du stehst mit beiden Beinen im Leben, aber Du willst noch mehr…
Seit dem 01.08.2016 bietet Dir die beschlossene „Novelle des AFBG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) eine attraktive Möglichkeit zu Deinem beruflichen Aufstieg. Die AFBG-Förderleistungen werden altersunabhängig entschieden verbessert und können erweitert auch von Bachelorabsolventen oder Zugängen an einer Fortbildungsprüfung ohne Erstausbildungsabschluss genutzt werden, wenn sie einen Meisterbrief z.B. zum Führen eines Handwerksbetriebs benötigen. Bisher nutzen das Meister – BAföG, eingeführt 1996, vorwiegend alle Interessenten welche einen Handwerks- oder Industriemeister erwerben wollten oder ebenso Interessenten aus den Berufsgruppen Fachwirt, Techniker oder Erzieher für eine Weiterqualifizierung.
Die Förderung besteht zum Teil als Zuschuss und zum anderen als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Das Meister – BAföG als Aufstiegs – BAföG!
Die Aufstiegsfortbildung werde durch die erhöhten AFBG-Leistungen, nach Aussage der Bundesbildungsministeriums, nun besonders für Aufstiegswillige mit Familie attraktiver. Die Zeiten für Familie, Kinderbetreuung und Fortbildung sollen vereinbar sein und die Kosten für den Lebensunterhalt sowie Fortbildung finanzierbar. In dem Personenkreis der Geförderten in Vollzeitlehrgängen zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher beträgt der AFBG-Zuschuss bei der AFBG-Unterhaltsförderung z.B. bei Ledigen 333€. Der Förderbetrag bis zum Erreichen des monatlichen Betrags von dann 768€ steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Die Zuschüsse für den Unterhalt staffeln sich dann weiter für Alleinerziehende und Verheiratete mit Kinder. Im Zuge der Novelle wurden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge, die Zuschussanteile für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und der „Erfolgsbonus“ ebenfalls erhöht. Die Bundesregierung richtet mit dieser dritten Novelle ein besonderes Augenmerk auf die Attraktivität der beruflichen Weiterbildung in Kombination von Beruf und Familie.
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AFBG – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das AFBG gilt in Deutschland und trat ab Januar 1996 in Kraft. Es dient der beruflichen Weiterbildung bzw. der Aufstiegsfortbildung von Fachkräften aus den verschiedensten Berufsgruppen und bietet dafür finanzielle Mittel. Umgangssprachlich ist dieses Gesetz als Meister – BAföG bekannt. Die Zuständigkeit für einen Förderantrag und Beratung liegt bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragsteller/in.
Mehr zum Thema: BAföG – Bundesausbildungsförderung
Ein Gedanke zu “Meister – BAföG – Du hast es drauf!”