Ohne Moos nix los – Studentenjob

Wenn am Ende des Geldes noch Monat übrig ist…

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Ohne Moos nix los – Studentenjob

…keine Sorge, nicht nur Studierende teilen sich dieses Phänomen. Die Ausgaben für das Studium sind relativ hoch, sei es die Wohnung, eventuell Studiengebühren, das Fahrticket zur Uni, Literatur und ganz besonders wichtig, das Geld für die „heilige Halle“: die Mensa.

Die Einkünfte die Du jeden Monat zur Verfügung hast, lass uns raten, nicht besonders viel. BAföG, eventuell noch ein elterlicher Zuschuss oder ein Bonus der Großeltern. Die Seite der Ausgaben ist schwerwiegender als die Einnahmen.

Jetzt hast Du verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Herausforderung in den Griff zu bekommen. Entweder Du lässt Dich von Deinen Eltern, Oma und Opa oder Patentante weiterhin kohlemäßig unterstützen oder Du verdienst Dir ganz cool mit einem Studentenjob selbst Geld dazu. Warum? Ist doch klar. Du kannst selbst über das Geld bestimmen, sammelst Praxiserfahrungen und lernst neue Leute kennen.

Wo findest Du einen Studentenjob?

Die erste und schnellste Anlaufstelle ist sicherlich das Internet. Dort tummeln sich jede Menge Jobportale. Eine altbewährte Methode ist der Weg zum schwarzen Brett der Hochschule. Hier findest Du meist Studentenjobs in der Nähe. Auch die Hochschulen ziehen bei den Online-Angeboten nach und stellen auf ihren Websites Jobbörsen zur Verfügung. Schau einfach mal bei Deiner Hochschule nach. Oder sei mutig und erkundige Dich in Deinem Ort direkt bei den Firmen nach einem Job.

Jetzt fragst Du Dich bestimmt, Studentenjob, schön und gut. Aber worauf muss ich achten, welche Jobvarianten gibt es und wie viel darf ich arbeiten? Ganz einfach. Welche Art von Studentenjob Du wählst, ist abhängig von Deiner verfügbaren Zeit, von Deinem Geldbedarf und dem Zweck des Studentenjobs. Zuerst überlegst Du Dir, ob Du den Job dauerhaft oder nur kurzfristig ausüben willst und wie viele Stunden Du in der Woche zum Arbeiten aufbringen kannst. Danach entscheidet sich, welche Art von Studentenjob der Richtige ist.

 

Es gibt drei Möglichkeiten für Dich. Hier ein kurzer Überblick:

Infografik Studentenjob
Infografik: Ohne Moos nix los – Studentenjob

Studentenjob: Darauf musst Du achten!

Wenn Du weiterhin über Deine Eltern familienversichert bist, muss Du unbedingt auf die Grenzen für das monatliche Einkommen und die Arbeitszeiten achten. Denn wenn die Grenzen überschritten werden, musst Du Dich eigenständig versichern. Hierfür bieten die Krankenversicherungen Studententarife an. Wenn Du im Zeitraum, in dem Du Vorlesungen hast, mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest oder das Arbeitsverhältnis für mehr als 26 Wochen innerhalb eines Jahres ausgelegt ist, dann entsteht eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung.

Du wirst als geringfügig Beschäftigte/r arbeitsrechtlich wie Vollzeitbeschäftigte behandelt. Denn für alle Beschäftigten im Unternehmen gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung. Du hast selbstverständlich Anspruch auf Urlaub. Laut Vorgabe des Bundesurlaubsgesetzes stehen Dir mindestens vier Wochen im Jahr unter Berücksichtigung der Arbeitstage pro Woche zu. Wenn Du während der geringfügigen Beschäftigung krank wirst, wird gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz Deine Vergütung durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter gezahlt. Allerdings muss der Krankheitsfall unverschuldet eingetreten sein, z.B. Du erkrankst an einer Angina.

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Auch hinsichtlich dem Kündigungsschutz musst Du Dir keine Sorgen machen. Du hast die gleichen Rechte wie die Vollbeschäftigten auf einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und den besonderen Kündigungsschutz, wie beispielsweise nach dem Mutterschutzgesetz, dem Elternzeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz. Das Arbeitsverhältnis muss allerdings mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung dauern. Die gesetzliche Kündigungsfrist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer beträgt in der Probezeit (die darf höchstens sechs Monate dauern) zwei Wochen, danach vier Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats. Wenn das Arbeitsverhältnis mehr als zwei Jahre dauert, verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Beispielsweise nach zwei Jahren auf einen Monat zum Monatsende und nach fünf Jahren zwei Monate zum Monatsende.

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