Mietkaution – Wer hilft beim bezahlen?

Mietkaution zahlen – Eine Mietbürgschaft machts möglich!

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Mietkaution – Wer hilft beim bezahlen?

Du hast die ideale Studentenbude für Dich gefunden, alles wäre perfekt, wenn es da nicht ein Problem gäbe:

Der Vermieter will 3 Monatskaltmieten als Mietkaution!

Der Eigentümer einer Wohnung ist berechtigt eine im Mietvertrag vereinbarte Forderung, für eine Mietkaution zu verlangen. Diese darf höchstens das Dreifache der Kaltmiete (Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten etc.) betragen.

Die Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt, dient dem Vermieter als Sicherheit für ewaitige Mietrückstände, entstandene Nebenkosten oder auch Reparaturleistungen.

Der Gesetzgeber (BGB § 551 Abs.2 Satz 1) berechtigt Dich, diese Summe auch in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Also zu Mietbeginn die erste Rate und in den folgenden zwei Monaten den Rest. Kannst Du nicht zahlen und kommst in Verzug, kann Dich der Vermieter wieder raus schmeissen.

Das nennt sich dann: Außerordentliche fristlose Kündigung 🙁

In der Regel legt der Vermieter das Geld für die Kaution auf ein seperates Sparkonto (Treuhandkonto) an. Sonst wäre im Falle einer Insovenz des Vermieters Dein Geld gleich mit weg. Der Vermieter hat Dir gegenüber eine Nachweispflicht, wo er das Geld angelegt hat. Die mageren Zinsen + Kaution stehen Dir nach dem Ende des Mietverhältnisses, sofern seitens des Vermieters keine berechtigten Ansprüche bestehen, wieder zur Verfügung. Seit Ihr Euch beide einig, könntet Ihr auch eine andere Investitionsform wählen.
Aber Vorsicht: Beim Geld hört die Freundschaft meist auf.

Was kannst Du nun aber tun, wenn Du gerade nicht „flüssig“ bist:

Du musst bei dem Vermieter nachfragen, ob er statt einer Barkaution, auch eine sogenannte Mietbürgschaft akzeptiert. Diese werden sowohl von Banken, als auch von Versicherungen angeboten. Du musst dafür 18 Jahre sein und Deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Beide überprüfen zudem Deine Bonität.

  • Mietkautionsversicherung
    Nach dem Abschluss dieser Versicherung wird Dir eine Versicherungsurkunde ausgehändigt, die dann der Vermieter als Sicherheit erhält. Du gibst dem Vermieter also nicht das Geld für die Mietkaution, sondern zahlst Beiträge für eine Mietkautionsversicherung, die deinem Vermieter gegenüber dann als Bürge für Deine Kaution auftritt. Die Versicherungsprämien sind jährlich, in Abhängigkeit von der Höhe der Kautionssumme, zu zahlen.
  • Bankbürgschaft
    In diesem Fall übernimmt eine Bank die Mietbürgschaft. Als Nachweis dient hier eine Mietbürgschaftsurkunde.
    Meist sind die Angebote für Bankbürgschaften günstiger, darum ist ein Vergleich so wichtig.

Hier findest Du das Passende für Dich: Mietkautionrechner

Fazit:
Eine Mietbürgschaft ist ein „Retter in der Not“. Du musst nicht selbst die gesamte Summe Cash auf den Tisch legen, sondern kannst Dir etwas Freiraum verschaffen. Vielleicht auch als Notlösung, falls Du die Kaution von Deinem Vorvermieter noch nicht zurück hast. Aber bedenke, die verschiedenen Anbieter arbeiten nicht für „lau“ 🙁
Du musst natürlich bei den Banken mit Gebühren rechnen und bei den Versicherungen sind die gezahlten Versicherungsprämien dann auch weg. Vorteil bleibt aber: Es gibt keine Mindestlaufzeit. Kommst Du schneller wieder zu Geld, kannst Du die Bürgschaft auslösen.

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