Rundfunkbeitrag auch für Studierende?

Rundfunkbeitrag – Anmeldung oder Befreiung beim Beitragsservice

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Dran gedacht? Rundfunkbeitrag auch für Studierende…

Solange Du bei Deinen Eltern wohnst, spielt das Thema Rundfunkbeitrag keine Rolle für Dich. Aber wenn Du ein Studium an einem anderen Ort beginnst und dort in einem Studentenwohnheim, einer WG oder in einer eigenen Wohnung leben wirst, musst Du Dich mit dem Thema befassen.

Wer erhält wofür Rundfunkbeitrag?

In Deutschland bieten Dir die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF sowie das Deutschlandradio ein vielfältiges informatives Programm. Der Rundfunkbeitrag trägt entscheidend dazu bei, die Grundversorgung an aktuellen Informationen, durch eine unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.

Dank der modernen Technik sind die Medieninhalte aller Art, 24 Stunden abrufbereit. Die Gelder für den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag erhebt und verwaltet der Beitragsservice in den einzelnen Beitragskonten.

Grundsätzlich gilt: Für eine Wohnung kostet der Beitrag im Monat 17,50€. Dabei ist es völlig uninteressant wie viele Leute in der Wohnung leben oder welche Anzahl an Rundfunkgeräten vorhanden ist. Der Beitragsschuldner ist immer der jeweilige Mieter/in oder ein volljähriger Bewohner/in der Wohnung. Die Beitragspflicht besteht ab dem 1. des Monats bei Einzug und würde mit dem Ende des Monats gelten, indem ein Auszug erfolgt. Voraussetzung ist immer eine termingerechte Information an den Beitragsservice. Das gilt auch, wenn sich z.B. Zahlungsmodalitäten ändern.

Was gilt für Studierende?

  • Wohnst Du allein in einer Wohnung und erhältst kein BAföG musst Du den Rundfunkbeitrag zahlen. Wohnst Du in einer WG, muss nur einer zahlen, die anderen beteiligen sich anteilmäßig an den 17,50€ pro Monat. Sind die Bewohner alle befreit, zahlen sie nichts.
  • Du wohnst noch allein in einer Wohnung und bist BAföG-berechtigt, dann kannst Du Dich auf Antrag beim Beitragsservice von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung würde dann auch für einen event. dazukommenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gelten.
  • Bist Du Mitglied in einer WG und wohnst noch bei Deinen Eltern, dann bist Du auch befreit, sofern diese einen Beitrag zahlen.
  • Etwas anders ist die Situation in einem Studentenwohnheim. Dort zählt jedes Zimmer als Wohnung und ist somit für den Bewohner beitragspflichtig. Es sei denn Du bist befreiungsberechtigt.

Hinweis: Antragsformulare und aktuelle Informationen findest Du auf den Seiten von Rundfunkbeitrag.de. Es ist nicht ratsam zu mogeln. In diesem Befreiungsantrag werden auch die Daten event. anderer Bewohner einer WG erfasst und auch die Daten der Meldestelle werden zum Beitragsservice geleitet.
Werden Zahlungen „vergessen“ folgen Zahlungserinnerungen sowie eine Mahnung. Rührt sich bei dem Schuldner noch nichts, führt es bis zum Vollstreckungsersuchen und im schlimmsten Fall zur Inhaftierung. Ob auch der Scheiterhaufen droht wissen wir nicht 🙂

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