Bundesausbildungsförderung: BAföG = Chancengerechtigkeit
Geld vom Staat als Studienhilfe, das ermöglicht Dir die Bundesausbildungsförderung. Diese staatliche Finanzierungshilfe, kurz: BAföG genannt, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt, besteht seit 1971 und fördert die Ausbildung von Lernenden und Studierenden in ganz Deutschland. Ziel dieses Gesetzes ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung bzw. ein Studium zu ermöglichen, unabhängig von seiner finanziellen Situation. Die Höchstdauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. Hier kann es auch zu Ausnahmen kommen, z.B. durch Krankheit oder Erziehung des Kindes. Als staatliche Förderung setzt sich das BAföG aus zwei Teilen zusammen. Die eine Hälfte ist ein Zuschuss, die andere ein Darlehen. Das Darlehen musst Du erst fünf Jahre nach der Beendigung des Studiums, ohne Zinsen zurück zahlen (höchstens 10.000 Euro). Eine Ratenzahlung ist in Abhängigkeit vom Einkommen, für einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren möglich.
Anspruch auf Bundesausbildungsförderung: BAföG
Du hast eine deutsche Staatsbürgerschaft oder ein nach §8 aufenthaltsrechtlichen Status. Deine bisherige Ausbildung lässt vermuten, dass Du Dein Ausbildungsziel erreichen wirst. Grundsätzlich wird die Förderung nur an Auszubildende gezahlt, wenn Du zu Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, beim Master-Studium das 35. Lebensjahr. Allerdings bestehen hier auch einige Ausnahmen. Es handelt sich um Dein Erststudium und Du erhälst keine Leistung in Form eines Stipendiums. Solltest Du auch im Ausland studieren, musst Du beim Auslandsförderungsamt einen separaten Antrag stellen. Bei einem Fachrichtungswechsel wird die Förderung nur unter bestimmen Umständen weiter geleistet.
Wo und wie kannst Du einen Antrag auf BAföG stellen?
Ein Antrag auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz musst Du schriftlich auf den entsprechenden Formblättern stellen. Diese erhälst Du beim Amt für Ausbildungsförderung. Dort wird Dein Antrag auch bearbeitet und es erfolgt eine Beurteilung über die Bewilligung. Bist Du an einer Hochschule immatrikuliert, ist das dortige Studentenwerk für Dich zuständig und berät Dich gern. Die Förderleistungen werden für ein Jahr bewilligt. Bei rechtzeitiger Antragstellung werden die bewilligten Leistungen mit Aufnahme der Ausbildung gezahlt. Auch eine Online-Antragstellung soll ab August 2016 ermöglicht werden.
Wie hoch ist die BAföG-Leistung?
Zum Wintersemester 2016 erfolgt die Umsetzung der BAföG-Reform von 2014 und Du kannst mit sieben Prozent mehr Leistungen aus der Bundesausbildungsförderung rechnen. Ganz wichtig ist, dass die Leistungen jetzt bis zur Mitteilung des Abschlussresultats gezahlt werden.
Das Wichtigste für Dich kurz zusammengefasst:
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Es gibt auch kritische Stimmen zur neuen Reform:
Durch die Anhebung der Bedarfssätze sollen ab dem Wintersemester 2016 mehr Studierende Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Kritik besteht in der Politik, von Seiten der Oppostion. Diese fordern statt einer einmaligen Erhöhung, regelmäßige Zuwächse der Leistungen, gemessen an den steigenden Löhnen und der Inflation. Auch das Studentenwerk Deutschland fordert ebenfalls weitere Anpassungen an die Realität des Lebens.
Alternative zum BAföG: Stipendium durch Institutionen oder Stiftungen
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